Als Diabetiker rechtliche Ansprüche durchsetzen
"Wie kann man als Diabetiker seine rechtlichen Ansprüche durchsetzen?" Diese und weitere Fragen aus dem juristischen Bereich – speziell zugeschnitten auf die Interessen von Diabetikern – behandelte Rechtsanwältin Indra Mohnfeld von der Bochumer Anwaltskanzlei Schild & Schütze auf einem der regelmäßig von der Amts-Apotheke in Bochum-Langendreer organisierten Treffen der Diabetiker Selbsthilfegruppe Bochum-Ost. Allein die Diagnose begründet keinen Anspruch auf spezielle Renten und / oder Pflegegeld, so die Anwältin, denn: "Ein gut eingestellter Diabetiker gilt als gesund."
Erst wenn die Folgen der Erkrankung starke Einschränkungen der Lebensqualität oder der Berufsausführungsfähigkeit auslösen, können Ansprüche geltend gemacht werden. Darum gelte es für Betroffene, diese Einschränkungen detailliert darzustellen, wie Indra Mohnfeld anhand zahlreicher Beispiele verdeutlichte. Auch das Thema "Pflegestufe" sprach sie an. Da wird sich im kommenden Jahr einiges ändern, was Betroffene gut im Auge behalten sollten: "Man sollte jetzt noch den Antrag stellen und ggf. Widerspruch einlegen", riet die Anwältin. Für die Anwesenden, einer von vielen wichtigen und alltagsnahen Hinweisen, den sie in fast privater Atmosphäre mit von der Amts-Apotheke spendierten Brötchen interessiert entgegennahmen. Für persönliche Fragen stand Frau Mohnfeld am Ende der Veranstaltung noch etwas länger zur Verfügung.