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Seit Oktober 2014 sind wir zertifiziert für die Sicherstellung der Arznei-Mittel-Therapie-Sicherheit (AMTS). Dies ermächtigt uns zu einer professionellen Zusammenarbeit mit den jeweils behandelnden Ärzten. 

Viele Vorteile durch unsere Kundenkarte

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Unsere kostenlose Kundenkarte bietet Ihnen viele besondere Vorteile.

  1. Optimierte Medikamenten Verträglichkeit
    Aufgrund der gespeicherten Daten können wir Wechselwirkungen und Verträglichkeit der Ihnen verordneten Medikamente feststellen und Sie auch besser für Ihre Selbstmedikation beraten.

    AMTS logoWir sind eine AMTS-qualifizierte Apotheke.
    Seit Oktober 2014 sind wir zertifiziert für die Sicherstellung der Arznei-Mittel-Therapie-Sicherheit (AMTS). Mehr Informationen dazu!
  2. Exklusive Einladungen zu Veranstaltungen, die regelmäßig in und mit unserer Apotheke stattfinden - insbesondere für Diabetiker, Parkinsonpatienten, Eltern und Kinder. Außerdem erhalten Sie eine persönliche Geburtstagsüberraschung.
  3. Rabattgarantie (rechtlicher Hinweis) 
    Sie als Kundenkartenbesitzer erhalten garantiert bei Ihrem Einkauf in der Amts-Apotheke den aktuell gültigen Rabatt auf alle nicht rezeptpflichtigen Produkte.
  4. Geburtstagsüberraschung - Sie erhalten jedes Jahr eine kleine Geburtstagsüberraschung von uns. Wenn Sie als Kundenkarten Inhaber an Ihrem Geburtstag bei uns vorbeischauen, erhalten Sie 3 Amtstaler extra.
  5. Jahresabrechnung
    Wenn Sie z.B. als Diabetiker oder einem anderen chronischen Leiden regelmäßig über das ganze Jahr Medikamente brauchen, kann es sein, dass Sie am Jahresende von der Krankenkasse oder dem Finanzamt Geld zurückbekommen. Mit unserer Kundenkarte entfällt das sammeln von Quittungen. Wir erstellen für Sie eine Jahresaufstellung für Ihre Krankenkasse oder das Finanzamt.
  6. Unterstützung bei der Befreiung von der Zuzahlung
    Die Höhe der Zuzahlungen, die Sie während eines Jahres zu leisten haben, darf 2 % Ihres Jahreseinkommens nicht überschreiten. Bei chronisch Kranken beträgt diese Obergrenze 1 %. Als Inhaber unserer Kundenkarte können wir Sie jederzeit über die Höhe der bereits geleisteten Zuzahlungen informieren und Ihnen eine Sammelquittung ausstellen. Wenn Sie bereits befreit sind speichern wir die Dauer Ihrer Befreiung und Sie brauchen uns Ihren Befreiungsausweis nur einmal vorlegen.
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Hinweis zum Sofortrabatt

Grundsätzlich gilt: Beim Kauf von Arzneimitteln, die der Arzneimittel-Preisverordnung unterliegen, dürfen aus gesetzlichen Gründen keine Rabatte gewährt werden.